Ferienhaus in KerlouanKerlouan - Frankreich (FR-54468)
Ferienhaus in Kerlouan
Beschreibung
Modern und komfortabel renoviertes Ferienhaus mit großzügig angelegtem Terrassenbereich in der Nähe fantastischer Küstenlandschaften. Das Highlight: Der von den für die Region so typischen, gewaltigen Felsen eingerahmte, ganzjährig beheizte 5 Personen-Whirlpool! Besonders angenehm ist auch die bioklimatische Pergola, die zu schönen, langen Abenden im Freien einlädt. Ein (!) Hund darf ebenfalls mitreisen. Er wird sich bestimmt gerne auf den kilometerlangen Küstenwanderwegen austoben.
Die Küste um Kerlouan, besticht durch ihre zahlreichen kleinen Sandbuchten und ihre grandiosen Felsformationen. Auf dem ausgeschilderten Fernwanderweg GR34 können Sie über 14 km diese wildromantische Küstenlandschaft herrlich erkunden. Ganz in der Nähe lockt das restaurierte Fischerdorf Meneham im Sommer mit netten Restaurants und Ausstellungen. Jeden Montag findet ein großer Markt in der lebhaften Kleinstadt Lesneven statt.
Aufteilung
- Parterre
- Wohnzimmer
- TV (keine niederländischen Fernsehsender) (keine deutschen Fernsehsender)
- offene Küche
- Kochplatte (3 Kochplatten) (Induktion)
- Wasserkocher
- Toaster
- Kochherd
- Kaffeemaschine
- Kaffeemaschine (pads)
- Backofen
- Mikrowelle
- Spülmaschine
- Kühl-/Gefrierkombination
- Schlafzimmer
- Doppelbett (140 x 190 cm)
- Badezimmer
- Dusche
- Toilette
- Toilette
- In der 1. Etage
- Schlafzimmer
- Doppelbett (160 x 200 cm)
- Schlafzimmer
- Doppelbett (160 x 200 cm)
- Allgemein
- Whirlpool
- Babybadewanne
- Babybett
- Waschmaschine
- Heizung (elektrisch)
- Terrasse (überdacht) (45 m2)
- Garten
- Gartenmöbel
- Grill
- Parkplatz
- Liegestühle
- Wickelauflage
- Hochstuhl
- Gartenlounge
- Plancha
- Handtücher inklusive
- Bettwäsche inklusive
Anmerkungen
Das Organisieren von Studentenfeiern, Junggesellenabschieden und Trinkfeiern ist in diesem Haus verbotenNichtraucher-Unterkunft.
nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
(Jugend-) Gruppen nicht erlaubt.Überbelegungen sind nicht erlaubt.
Laden von E-Fahrzeugen nicht erlaubt