Residence Miramare Imperia B3Imperia - Italien (IT-55554)
Residence Miramare Imperia B3
Beschreibung
800 Meter vom Strand entfernt und inmitten eines Parks mit hundert Jahren alten Bäumen liegt die komplett renovierte, feudale Villa aus dem 19. Jahrhundert mit insgesamt 22 Appartements und bietet eine wunderschöne Aussicht auf den Golf von Imperia. Erfrischen können Sie sich im gemeinschaftlich nutzbaren Pool mit Sonnenterrasse und kostenlosen Liegen und Sonnenschirmen. Die Umgebung bietet mit zahlreichen Wander-und Fahrradwegen und der Nähe zur französischen Côte d'Azur viele Möglichkeiten für einen abwechslungsreichen Urlaub.
Das bietet Ihre Unterkunft:
1 Gebäude, 22 Wohneinheiten, Rezeption, Internetzugang
im Rezeptionsbereich, WLAN Hot-Spot, Fahrstuhl, Aufenthaltsraum, Frühstücksraum, Bar, Garten, Gemeinschaftsterrasse, Gartenmöbel, Liegen
Gegen Gebühr: Garage (nach Verfügbarkeit), Parkplatz (nach Verfügbarkeit), geschlossenes Gartengrundstück, gemeinschaftlicher Außenpool 60 qm (Geöffnet von Mitte Mai bis Ende September, je nach Wetterlage), Poolbar, Liegen, Liegestühle
Hinweise: Nicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Rollstuhlfahrer freundliche Unterkunft auf Anfrage
Aufteilung
- Wohnzimmer
- Schlafcouch 1 Pers.
- TV (Satellit)
- Kochnische
- Kochplatte (Induktion)
- Kühlschrank
- Schlafzimmer
- Doppelbett
- Badezimmer
- Badewanne oder Dusche
- Toilette
- Föhn
- Allgemein
- Garage
- Rezeption
- Bar
- Heizung
- Klimaanlage
- Liegen
- Parkplatz
- Pool (Gemeinschaftliche Nutzung mit anderen Gästen) (12 x 5 m.) (geöffnet von Jun bis einschließlich 1/2 Sep)
- Aufzug
- Babybett (kostenpflichtig)
Anmerkungen
Das Organisieren von Studentenfeiern, Junggesellenabschieden und Trinkfeiern ist in diesem Haus verbotennicht geeignet für Personen mit eingeschränkter Mobilität.
Rollstuhlfahrerfreundliche Unterkunft auf Anfrage.
Miete Lizenz: CIN: IT008031A14VHDFIF9
Extrakosten
Inbegriffen
Pflichtfeld
Ffakultativ
Diverses
Karte und Umgebung
Umgebung
tipps
F. aus Deutschland
Aufenthaltsdatum: Juni 2016Es soll deutlich darauf hingewiesen werden,dass das Objekt direkt an einer Hauptverkehrsachse und auf der anderen Seite an einer Bahnverbindung liegt,